Unser Verein
Beitragsordnung
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der
Beitrittserklärung.
- Die Hauptversammlung bestätigt die Höhe der vorgeschlagenen Vereins- und Abteilungsbeiträge, sowie einer Aufnahmegebühr oder lehnt diese ab. Verwaltungs- und
Kursgebühren werden vom Hauptausschuss festgesetzt.
- Der jährliche Grundbeitrag beträgt ab 01.01.1996
a) Mitglieder ab 18 Jahre 80,00 €
b) Mitglieder bis 15 Jahre 50,00 €
c) Mitglieder 16-18 Jahre 65,00 €
d) Familie (Ehepaare) 160,00 €
e) Familie mit 1 Kind (bis 16 J.) 180,00 €
f) Familie mit 1 Kind (16-18 J.) 190,00 €
g) Familie mit 2 Kindern u. mehr 170,00 €
h) Alleinerziehende mit 1 Kind 100,00 €
i) Alleinerziehende mit mehreren
Kindern 110,00 €
j) Azubi, Studenten, Bundeswehr/
Ersatzdienst, Schwerbeschädigte,
Rentner 65,00 €
Sozialpassinhaber – auf Antrag 50,00 €
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Zusatzbeiträge für folgende Abteilung:
Fußball alle Mitglieder z. Z. 25,00 €
Tennis alle Mitglieder z. Z. 100,00 €
- Auskunft bei den Abteilungen.
- Mitglieder, die in soziale Not geraten, können vom Vorstand auf Antrag teilweise oder völlige Beitragsfreistellung erhalten. Anträge auf Änderung der Beiträge sind
mit entsprechenden Nachweisen schriftlich bei der Geschäftsstelle zu stellen.
- Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. Vereinsmitglieder sind im Rahmen der jeweils gültigen
Sportverträge über den WLSB versichert. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Beitragszahlung.
- Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren jeweils im 1. Quartal des Jahres. Für rückständige Beiträge können Mahn- und Verzugsgebühren erhoben
werden.
- Mitglieder, die sich nicht am Lastschriftverfahren für den jährlichen Beitragseinzug beteiligen, bezahlen bei nicht fristgerechter Bezahlung einen
jährlichen Verwaltungskostenaufwand in Höhe von 5 €.
- Bei Eintritt während des Jahres ist bis 30. Juni ein ganzer Jahresbeitrag und ab 01. Juli ein halbjähriger Jahresbeitrag zu bezahlen. Dauert die Mitgliedschaft
weniger als ein Jahr so ist mindestens ein Jahresbeitrag zu entrichten.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss.
- Der freiwillige Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand bis spätestens 30. September des Austrittsjahres in
schriftlicher Form zur Kenntnis –gebracht werden.
- Ein Mitglied kann vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen im
Verzug bleibt. Die Streichung befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung der fällig gewordenen Beiträge.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Für geliehene, vereinseigene Gegenstände übernimmt das Mitglied die volle Haftung und kommt bei Verlust bzw. Beschädigung für den entstandenen Schaden auf. Beim Ausscheiden aus dem Verein sind die geliehenen Gegenstände ohne Aufforderung an den Verein zurückzugeben bzw. nicht mehr verwendbare geliehene Sportkleidung oder Geräte dem Verein zu ersetzen.
Hier finden Sie uns:
Stuttgarter Sportclub
Talstr. 210-212
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 569176
Fax: 0711 569166
Gaststätte: 0711 563219
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